1.
Vor dem Training muss den Hunden die Möglichkeit gegeben werden, sich außerhalb des Trainingsplatzes lösen zu können. Hinterlassenschaften sind zu entfernen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgt.
2.
Auf dem gesamten Gelände, einschließlich Parkflächen und Gehwegen, sind die Hunde an der Leine zu führen. Es besteht Leinenpflicht! Ebenso erfolgt das Betreten der Trainingsflächen mit angeleintem Hund. Das Ableinen ist nur nach Absprache mit dem Trainer auf vorgegebenen Flächen gestattet.
3.
Hunde, die während der Trainingspausen außerhalb des Trainingsplatzes auf dem Gelände abgelegt werden, müssen durch eine Leine, befestigt an einer starren Vorrichtung oder in einer stabilen Hundebox gesichert werden. Werden Hunde ins Auto gebracht, ist dafür zu sorgen, dass bei geöffneten Autotüren/Fenstern ein Herausspringen nicht möglich ist. Beim Verweilen der Hunde im Auto ist auf die aktuellen Außenbedingungen (Sonne, Hitze, Kälte etc.) zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden zu achten.
4.
Das Anfassen und Füttern von fremden Hunden ist ohne vorherige Absprache mit dem Hundebesitzer strengstens verboten.
5.
Für die Teilnahme am Training ist auf ein festsitzendes Halsband und/oder Geschirr beim Hund zu achten, ebenso ist eine stabile und sichere Hundeleine zu verwenden.
6.
Während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Bei Unsicherheiten des Hundeführers oder durch den Trainer festgestellten Risiken für teilnehmende Menschen und Hunde können in Absprache mit dem Trainer Übungssequenzen ausgelassen oder umgelenkt werden.
7.
Das Ableinen bzw. ein Freilauf von Hunden zur Ausübung der Trainingsaufgabe(n) ist erst nach Absprache bzw. Aufforderung durch den Trainer erlaubt.
8.
Motivationsmittel (Spielzeug, Leckerlis) finden in manchen Trainingssituationen Anwendung und können in Abstimmung mit dem Trainer zum Training mitgebracht werden.
9.
Bei Extremwetterlagen wie Unwetter, Sturm, extremer Hitze oder der Gleichen behält sich der Trainer das Recht vor, das Training kurzfristig abzusagen. Entsprechende Hinweise/Informationen werden bis spätestens 1 Stunde vor Trainingsbeginn über die vereinbarten Kanäle bekannt gegeben. Durch die Hundeschule wird ein Ausweichtermin angeboten, ebenfalls werden Trainingsstunden, die durch Verschulden der Hundeschule ausfallen, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
10.
Ist eine Teilnahme am Training nicht möglich, so ist der Trainer im Vorhinein zu informieren. Bei entschuldigtem Fehlen in den offenen Gruppen kann ein darauffolgender Termin in Anspruch genommen werden. Beim Fehlen in Kursen gibt es keinen Alternativtermin und es erfolgt auch keine Geldrückerstattung.
11.
Das Training findet bei jeder Witterung statt, es sei denn, die Hundeschule sagt die Stunde ab. Trainingsorte und Zeiten können variieren und liegen im Ermessen der Hundeschule.
12.
Wenn die jeweilige Mindestteilnehmerzahl in den Gruppen/Kursen für den Start erreicht ist, wirst du durch die Hundeschule über den Beginn deines Trainings und die folgenden Termine informiert.
13.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
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